Projektservices

 

Serviceleistungen für öffentliche Bauherren

Die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion im öffentlichen Bereich ist eine anspruchsvolle Managementaufgabe. Öffentliche Auftraggeber sehen sich häufig mit komplexen Projekten konfrontiert – bei gleichzeitig begrenzten personellen Kapazitäten. Hinzu kommen hohe Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Qualitätssicherung sowie die Einhaltung rechtlicher, technischer und finanzieller Rahmenbedingungen.

Unsere Projektservices sind darauf ausgerichtet, öffentliche Bauherren gezielt zu entlasten und in ihrer Rolle wirkungsvoll zu unterstützen. Auf Basis langjähriger Erfahrung im öffentlichen Bauen übernehmen wir definierte Projektaufgaben oder – bei Bedarf – auch die vollständige Projektleitung auf Bauherrenseite.

Die Unterstützungsleistungen werden maßgeschneidert auf den jeweiligen Projekt- und Verwaltungsrahmen zugeschnitten – stets mit dem Ziel, eine verlässliche Steuerung und erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen.

 

Unsere Serviceleistungen:

1. Bauherrenvertretung

  • Interimsmanagement bei Personalengpässen

  • Kommunikation mit Behörden, Planern und Beteiligten

  • Übernahme delegierbarer Bauherrenaufgaben

2. Projektleitung

  • Übernahme der Projektleitung im Namen des Bauherrn

  • Zielüberwachung (Qualität, Kosten, Termine)

3. Projektvorbereitung

  • Nutzerbedarfsanalyse und Raumprogramm

  • Kosten- und Terminplanung

  • Zuwendungsmanagement

  • Projektorganisation

4. Planungscontrolling

  • Abgleich mit Leistungsphase 0

  • Bewertung planungsbedingter Risiken

  • Einhaltung von Fördervorgaben

5. Kostencontrolling

  • Projektbudgetüberwachung

  • Sonderkostenanalysen und Einsparpotenziale

6. Termincontrolling

  • Monitoring der Zeitpläne

  • Plausibilitätsprüfung von Gesamtterminplänen

 

Unser Angebot für Projektservices

Unsere Projektservices decken vielfältige Bauherrentätigkeiten ab – flexibel anpassbar an die jeweiligen Anforderungen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Auftraggeber.
Abrechnung: Stundenhonorar oder Pauschalhonorar